Gemäß den Gesetzen der Republik Lettland zahlt eine in Lettland registrierte Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer (CIT) auf ausgeschüttete Dividenden in Höhe von 20 %. Bei der Ermittlung der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage wird der steuerpflichtige Betrag durch einen Koeffizienten von 0,8 geteilt. Einwohner Lettlands – natürliche Personen – müssen keine Einkommenssteuer auf erhaltene Dividenden zahlen, da die von der Kapitalgesellschaft gezahlte CIT auch diese Steuer beinhaltet.
Nichtansässige – natürliche Personen – können verpflichtet sein, Einkommenssteuer auf von einer in Lettland registrierten Kapitalgesellschaft gezahlte Dividenden zu zahlen, und zwar in der Höhe und nach dem Verfahren, das in den Gesetzen ihres Wohnsitzlandes festgelegt ist. Für nicht ansässige juristische Personen gilt, dass selbst wenn das Land der Registrierung einen niedrigeren CIT-Steuersatz hat, beim Zahlen von Dividenden aus einer in Lettland registrierten Kapitalgesellschaft ein Steuersatz von 20 % angewendet wird.
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